151 Jahre Maiß-Verlag
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  • Begründung

Rechtstexte

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten [GMBek vom 28. Mai 2020]

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten [GMBek vom 28. Mai 2020]

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28. Mai 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-342

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende

Allgemeinverfügung

1.  Die Allgemeinverfügung über Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten vom 8. Mai 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-294, BayMBl. Nr. 251 wird wie folgt geändert:

1.1  Nr. 2 wird wie folgt geändert:

1.1.1  In Nr. 2.4 Spiegelstrich 11 werden die Wörter „im Jahr“ durch die Wörter „in den Jahren“ ersetzt.

1.1.2  Nach Nr. 2.6 wird folgende Nr. 2.7 eingefügt:
„2.7 ab dem 2. Juni 2020 an den Schulen, an denen auf Grund schulaufsichtlich genehmigter…