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Rechtstexte
Vorläufiges Vorrücken auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe im Schuljahr
Vorläufiges Vorrücken auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe im Schuljahr
VGH München, Entscheidung vom 02.02.2018 – 7 CE 17.2534
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