Rechtstexte
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern
KMBek vom 18. Dezember 2019 (BayMBl. 2020 Nr. 26)
2230.1.1.1.2.4-K
1. Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
1Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben am 29. November 2019 eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geschlossen. 2Diese wird im Anhang wiedergegeben. 3Die Rahmenvereinbarung ist von den Schulen zu beachten.
2. Geltungsbereich
1Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. 2Den nichtstaatlichen Schulen wird empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.
3. Inkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 2Die Bekanntmachung vom 18. Juli 2006 (KWMBl. I S. 186) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern
Präambel
Auf Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 01.06.2017 entwickelten das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit die bestehende Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung i. d. F. vom 24.04.2006 weiter und geben sie bekannt.
Die Kooperationspartner beschreiben zentrale Eckpunkte und…