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- 1. Notwendigkeit und Bedeutung der Zusammenarbeit
- 2. Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule mit den Erziehungsberechtigten
- 3. Mögliche Maßnahmen der Zusammenarbeit
- 3.1 Gemeinsame Konferenz
- 3.2 Gegenseitige Besuche von Erziehern und Lehrern
- 3.3 Besuche der Kindergartenkinder in der Grundschule
- 3.4 Gemeinsame Projektarbeit
- 4. Folgerungen für Erziehung und Unterricht in der Grundschule
- 4.1 Gestaltung des Erstunterrichts
- 4.2 Fortbildung
- 5. Schlussbestimmungen
- 5.1
- 5.2
Rechtstexte
Zusammenarbeit zwischen vorschulischen Einrichtungen und Grundschule
Zusammenarbeit zwischen vorschulischen Einrichtungen und Grundschule
GemBek vom 29. Juni 1998 (KWMBl I 1998 S. 403), geändert am 24. Juni 2011 (KWMBl 2011 S. 136)
1. Notwendigkeit und Bedeutung der Zusammenarbeit
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und das Bayerische Kindergartengesetz verpflichten Grundschule, Förderschule und Kindergarten, im Wege einer engen Zusammenarbeit den Übergang der Kinder in die Schule zu erleichtern (Art. 7 Abs. 4 BayEUG; Art 7 und Art. 11 BayKiG in Verbindung mit § 10 der 4. DVBayKiG).
In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule vom Mai 1994 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass…