151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

Zuschüsse nach Art. 18, 41 und 45 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)

Zuschüsse nach Art. 18, 41 und 45 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)

KMBek vom 22. Februar 2005 (KWMBl. I 2005 S. 95)

1.   Antragsberechtigung

1.1   Lehrpersonalzuschuss für kommunale Schulen

Nach Art. 18 BaySchFG gewährt der Staat kommunalen Trägern zum Lehrpersonalaufwand der nachstehend genannten beruflichen Schulen einen Lehrpersonalzuschuss:

Berufsschulen 
Berufsfachschulen 
Wirtschaftsschulen
Fachschulen
Fachoberschulen
Berufsoberschulen
Fachakademien

Für eine Berufsfachschule wird ein Zuschuss nach Maßgabe des Art. 18 Abs. 4 BaySchFG, für eine Fachschule nach Maßgabe des Art. 18 Abs. 5 BaySchFG gewährt.

1.2   Betriebszuschuss für staatlich anerkannte Schulen

Nach…