Rechtstexte
Zuschüsse nach Art. 38 Abs. 2 und 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) – ohne berufliche Schulen –
Zuschüsse nach Art. 38 Abs. 2 und 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) – ohne berufliche Schulen –
KMBek vom 7. Januar 1991 (KWMBl I S. 42)
1. Anspruchsvoraussetzungen
1.1 Nach Art. 38 Abs. 2 BaySchFG erhalten staatlich genehmigte Realschulen, Gymnasien und Schulen des Zweiten Bildungswegs, die die Voraussetzungen nach Art. 38 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG nicht erfüllen, sowie Ersatzschulen nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG, die die Voraussetzungen nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BaySchFG nicht erfüllen, auf Antrag des Schulträgers einen Zuschuss in Höhe von 50 v. H. des Zuschusses nach Art. 31 BaySchFG, wenn
- die Voraussetzungen des Art. 24 Abs. 2 BaySchFG erfüllt sind,
- die Schule…