Rechtstexte
Änderung im Umsatzsteuerrecht; Besteuerung der öffentlichen Hand in § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG); hier: Anwendung durch den Freistaat Bayern erst zum 01.01.2025
Änderung im Umsatzsteuerrecht; Besteuerung der öffentlichen Hand in § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG); hier: Anwendung durch den Freistaat Bayern erst zum 01.01.2025
KMS vom 22. Dezember 2022 Nr. II.1 – BS4305.17/34/266
Mit Schreiben vom 09.12.2022 (Az. II.1 – BS4305.17/34) haben wir Ihnen grundlegende Informationen zur Besteuerung der öffentlichen Hand in § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und zu den Auswirkungen auf etwaige an der Schule erzielte Umsätze übermittelt. Dabei haben wir auch angekündigt, Sie umgehend zu informieren, wenn Klarheit besteht, ab wann der Freistaat Bayern die Vorschrift des § 2b UStG für seinen Geschäftsbereich zur Anwendung bringen wird.
Mit Schreiben vom 16.12.2022 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat…