151 Jahre Maiß-Verlag

Rechtstexte

„Vollzug des Masernschutzgesetzes“; hier: Fristverlängerung

„Vollzug des Masernschutzgesetzes“; hier: Fristverlängerung

KMS vom 26.04.2021 Nr. I.1-V0523.1.0/6/24, M-A-Nr.: 324

 

Mit Schreiben vom 28.02.2021 erhielten Sie umfangreiche Hinweise zum Vollzug des zum 01. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes, sprich der Vorgaben des § 20 Abs. 9 und 10 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Hiermit möchten wir Sie über eine den zeitlichen Vollzug des Masernschutzgesetzes betreffende Gesetzesänderung informieren. Das IfSG vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde die Frist zur Vorlage eines Masernschutznachweises bei der…