150 Jahre Maiß-Verlag

Aktuelles

22.08.2019

Arbeitszeit, Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden für Lehrkräfte und Förderlehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen (BayMBl. 2019 Nr. 382–384)

Die schulartübergreifende Unterrichtspflichtzeitverordnung (BayUPZV) vom 11. September 2018 (GVBl. S. 724) wird jetzt auch im Bereich Grund-, Mittel- und Förderschulen durch schulartspezifische Regelungen flankiert. Diese betreffen insbesondere alters- und behinderungsbedingte Stundenermäßigungen für Lehrkräfte und Anrechnungsstunden für Funktionsstellen. 

08.08.2019

Sabbatjahrmodell für Angestellte an staatlichen Schulen (BayMBl. 2019 Nr. 328)

Neben dem Freistellungsmodell für verbeamtete Lehrkräfte gemäß Art. 88 Abs. 4 BayBG gibt es das Sabbatjahrmodell nach §§ 6 Abs. 2, 10 Abs. 6 TV-L. Das Sabbatjahrmodell gilt nicht nur für angestellte Lehrkräfte, sondern ist auch für Verwaltungs- und sonstiges Personal des Freistaats Bayern an Schulen möglich. Die Vereinbarung eines Sabbatjahrmodells erfolgt schriftlich durch einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag gemäß der Mustervereinbarungen des Finanzministeriums. 

05.08.2019

Die Lehrerdienstordnung erhält ein Update (BayMBl. 2019 Nr. 331)

Unter anderem wird Folgendes geändert:

Neben redaktionellen Anpassungen — etwa bei den Verweisen auf die einschlägigen Rechtsvorschriften der UrlMV sowie bei der aktuellen Bezeichnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus — findet das Landesamt für Schule als zuständige Behörde für Lehrkräfte als Arbeitnehmer an Gymnasien und Kollegs sowie an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens bei hauptberuflicher Tätigkeit (§§ 12 f.) Eingang in die LDO. Ferner wurden neue Bestimmungen zum Datenschutz (§ 14a, § 27 Abs. 7) eingefügt und die Fachschaftsleitung in den § 23 aufgenommen.

24.07.2019

Der Einschulungskorridor wird im BayEUG verankert (GVBl. S. 398, 408)

Unter anderem wird Folgendes geändert:

Der Einschulungskorridor (Art. 37 Abs. 1) für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geborgen sind, wird eingeführt. Des Weiteren ergehen neue Bestimmungen für sonstiges schulisches Personal — etwa Honorarkräfte und in Ganztagsangeboten tätige Personen — sowie Verwaltungs- und Hauspersonal (Art. 60a), die durch die Vorlage eines erweiteren Führungszeugnisses ihre persönliche Eignung für den Umgang mit Schülerinnen und Schülern nachweisen müssen. Die Schuleingangsuntersuchung findet künftig zwei Jahre vor der Einschulung statt (Art. 80). Bei den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 Abs. 2) werden Regelungslücken bezüglich der Durchführung von Ganztagsangeboten geschlossen. 

24.07.2019

Mehr Geld für bayerische Beamte (GVBl. S. 347)

Mit der Änderung des Beamtengesetzes erhöhen sich die Bezüge der bayerischen Beamten bis zum Jahr 2021 in drei Schritten um 3,2 Prozent (rückwirkend zum 01.01.2019), 3,2 Prozent (zum 01.01.2020) und 1,4 Prozent (zum 01.01.2021).