Änderungen in den Schulordnungen einiger beruflicher Schulen zum 1. Mai 2022
Gemäß der „Verordnung zur Änderung der der Bayerischen Schulordnung und diverser beruflicher Schulordnungen“ (GVBl. S. 158) sind zum 1. Mai 2022 Änderungen an verschiedenen Schulordnungen beruflicher Schulen in Kraft getreten. Betroffen sind auch die BFSO, BFSO Pflege, FakO, FOBOSO, FSO und WSO. Auf Schulrecht-Online finden Sie die akualisierten Fassungen.
21.02.2022
Änderung des Rahmenhygieneplans für Schulen
Heute tritt der mit GemBek vom 15. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 113) verkündete neue Rahmenhygieneplan Schulen in Kraft. Er beinhaltet u. a. Änderungen zur Vorversion in folgenden Bereichen:
– Sport- und Musikunterricht (Nr. III.7),
– Vorgehen bei (möglicher) Erkrankung eines Schülers bzw. einer Lehrkraft (Nr. III.14),
Änderungen an der Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie
Heute treten die Änderungen an der Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie (BayMBl. 2021 Nr. 637) vom 18. Januar 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 51) in Kraft. Diese betreffen vor allem die Durchführung der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung an beruflichen Schulen. Aus der Begründung: „Das zunehmende Infektionsgeschehen erfordert zusätzliche Handlungsoptionen für die Durchführung der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung an beruflichen Schulen. In diesem Zusammenhang sieht die Allgemeinverfügung daher an verschiedenen Stellen notwendige Anpassungen der Schulordnungen vor: – Schreiben die Schulordnungen die Abnahme praktischer Prüfungen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung vor, ermöglicht es die Allgemeinverfügung in begründeten und geeigneten Ausnahmefällen, simulierte Prüfungen – teilweise auch mit entsprechend angepasstem Prüfungsumfang – an der Schule durchzuführen. – Bei der Notenbildung wird berücksichtigt, dass bestimmte in den Schulordnungen vorgeschriebene Elemente der Notenbildung aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen nicht erbracht werden können. – Bei der Art und Weise der Erhebung von praktischen Leistungsnachweisen wird berücksichtigt, dass aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen der Zugang zu Einrichtungen der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung verwehrt wird. – Bei der Anmeldung zur Externenprüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege und den Fachakademien für Sozialpädagogik wird der besonderen Pandemiesituation Rechnung getragen, indem die praktischen Kenntnisse bei der Anmeldung reduziert und erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden müssen.“ (Vgl. BayMBl. 2022 Nr. 51, S. 4)
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