Aktuelles
Erst rein, dann wieder raus
Mit dem heutigen Inkrafttreten des Gesetzes zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 13. Oktober 2022 (BGBl. II S. 539) wurde eine zwischenzeitlich erfolgte Änderung am § 34 IfSG, die sich auch auf Schulen auswirkt, teilweise zurückgenommen. Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454) waren in § 34 Absatz 1 Satz 1 IfSG neue Erkrankungen aufgenommen worden: die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) als neue Nr. 2 und durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten als neue Nr. 13. In dieser Vorschrift wird geregelt, bei welchen Krankheiten Betroffene eine Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 33 IfSG nicht mehr besuchen dürfen. Hierzu zählen auch Schulen.
Durch das Gesetz vom 13. Oktober 2022 (BGBl. II S. 539) wurde die Auflistung der Krankheiten in § 34 Absatz 1 Satz 1 IfSG erneut aktualisiert – mit dem alleinigen Ergebnis, dass die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) jetzt nicht mehr enthalten ist. Somit hat der Gesetzgeber hinsichtlich COVID-19 bei der Belehrungsverpflichtung gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 IfSG den Status quo ante wieder hergestellt. Die durch Orthopockenviren (z. B. Kuhpockenviren) verursachten Krankheiten verbleiben jedoch und ergänzen die bisherige Liste.
Neue KMBek „VollzBek DS – Schulen“ und „Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang“ in Kraft
Heute sind die beiden KMBek „Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen)“ sowie „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang)“ in Kraft getreten und ersetzen die entsprechenden Vorschriften aus den Jahren 2013 bzw. 2012.
ZAPO Tele jetzt auch auf Schulrecht-Online!
Schulrecht-Online hat den Kreis der Schulordungen für die beruflichen Schulen erweitert und jetzt auch die aktuelle Fassung der Zulassungs- und Prüfungsordnung für das Telekolleg (ZAPO Tele) aufgenommen.
Änderungen in den Schulordnungen einiger beruflicher Schulen zum 1. Mai 2022
Gemäß der „Verordnung zur Änderung der der Bayerischen Schulordnung und diverser beruflicher Schulordnungen“ (GVBl. S. 158) sind zum 1. Mai 2022 Änderungen an verschiedenen Schulordnungen beruflicher Schulen in Kraft getreten. Betroffen sind auch die BFSO, BFSO Pflege, FakO, FOBOSO, FSO und WSO. Auf Schulrecht-Online finden Sie die akualisierten Fassungen.
Änderung des Rahmenhygieneplans für Schulen
Heute tritt der mit GemBek vom 15. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 113) verkündete neue Rahmenhygieneplan Schulen in Kraft. Er beinhaltet u. a. Änderungen zur Vorversion in folgenden Bereichen:
– Sport- und Musikunterricht (Nr. III.7),
– Vorgehen bei (möglicher) Erkrankung eines Schülers bzw. einer Lehrkraft (Nr. III.14),
– Veranstaltungen, Schülerfahrten (Nr. III.15).
Eine Übersicht über die inhaltlichen Änderungen findet sich im Anhang zum KMS vom 17. Februar 2022 Nr. II.1-BS4363.2022/27.