Aktuelles
Änderung der BaySchO
Im GVBl. vom 29. Januar 2021 wurde die „Verordnung zur Änderung der Bayerischen Schulordnung“ vom 14. Januar 2021 veröffentlicht (S. 20). Dabei handelt es sich um Regelungen, um der besonderen Ausnahmesituation, in der sich die Schulfamilie angesichts der aktuellen Corona-Pandemie befindet, in der BaySchO Rechnung zu tragen. So wird etwa die Wiederholung der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet. Neben weiteren schulartspezifischen Modifikationen verschieben sich die Termine für alle Zwischen- und Ausbildungsabschnittszeugnisse, Zwischeninformationen zum Leistungsstand sowie Übertrittszeugnisse. Die Änderung tritt am 30. Januar in Kraft.
Frühjahrsferien 2021 aus der Ferienordnung gestrichen
Rückwirkend zum 14. Januar 2021 wurden gemäß BayMBl. Nr. 53 vom 20. Januar 2021 die Frühjahrsferien 2021 aus der Bekanntmachung „Ferienordnung und schulfreie Samstage für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024“ vom 9. September 2014 (KWMBl. S. 206) gestrichen.
Änderungen in GrSO und MSO
Die im GVBl. Nr. 1 vom 15.01.2021 veröffentlichten Änderungen der Grundschulordnung betreffen die Paragraphen 6, 10 und 15. Unter anderem wird für die Jahrgangsstufe 4 die Gesamtzahl der Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU auf 18 festgesetzt. Die Verteilung der Probearbeiten auf die drei Fächer obliegt der Lehrerkonferenz. Dabei darf die Zahl von vier Probearbeiten in keinem Fach unterschritten werden. Ferner enthält das Übertrittszeugnis künftig nur noch die Jahresfortgangsnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und HSU statt wie bisher aller Fächer. Außerdem kann das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 1 und 3 jetzt durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden.
In der Mittelschulordnung wird § 18 Abs. 2 geändert. Demnach sind z. B. Aussagen zur Lernentwicklung nur noch in den Zwischen- und Jahreszeugnissen der Jahrgangsstufen 5 bis 7 möglich.
Die Verordnung tritt rückwirkend zum 18.09.2020 in Kraft. Alle Änderungen sind bereits auf Schulrecht-Online berücksichtigt.
Gerichtsentscheide jetzt auf Schulrecht-Online!
Künftig finden Sie aktuelle Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit schulrechtlichem Bezug auf Schulrecht-Online. In einer Kurzdarstellung sind jeweils wesentliche Aspekte der Entscheidungsbegründung in einem fortlaufenden Text lesefreundlich zusammengefasst. Selbstverständlich steht auch die Langversion zur Verfügung. Einzelne Passagen, die für die Schulverwaltungspraxis relevant erscheinen, wurden - mit Hinweis auf die Fundstelle - als „Kommentar“ zur Textversion des BayEUG gestellt. Die Sammlung der Gerichtsentscheide auf Schulrecht-Online wird sukzessive erweitert.
Neuer „Rahmenhygieneplan Schulen“ jetzt auf Schulrecht-Online!
Den am 06.11.2020 auf der Webseite des Kultusministeriums veröffentlichten „Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (Rahmenhygieneplan Schulen) finden Sie jetzt hier auf Schulrecht-Online. Durch den neuen Rahmenhygieneplan wird der bisherige Drei-Stufen-Plan bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.