151 Jahre Maiß-Verlag

Aktuelles

09.06.2020

Aktuelle Sonderregelungen für Schulpraktika nach LPO I

Gemäß KMS Nr. IV.5-BS4061-PRA. 25237 vom 9. Juni 2020 bzw. Nr. IV.5-BS4061-PRA.251742 vom 28. Mai 2020 wird u. a. beim studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum die Anzahl der geforderten Lehrversuche für das Sommersemester 2020 von 3 auf 2 reduziert, wobei einer der beiden Lehrversuche ggf. durch ein Gespräch über eine geplante Unterrichtsstunde ersetzt werden kann. Die geforderten Lehrversuche müssen keine ganzen Unterrichtsstunden umfassen und sind auch im Teamteaching möglich. Für das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ergeben sich Möglichkeiten im Rahmen des „Lernens zuhause“. Den genauen Wortlaut der beiden KMS finden Sie auf Schulrecht-Online, wenn Sie den beiden Links am Anfang dieser Nachricht folgen.

28.05.2020

Corona-Maßnahmen im Bereich der Schulen werden bis zum 14. Juni 2020 verlängert (BayMBl. Nr. 302)

Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28. Mai 2020 (Az. GZ6a-G8000-2020/122-342) werden die Maßnahmen, die mit der Bekanntmachung vom 08.05.2020 (Az. GZ6a-G8000-2020/122-294) ergangen sind, bis zum Ende der Pfingstferien verlängert. Darüber hinaus wird die Notbetreuung in den Pfingstferien auf Kinder von Selbstständigen ausgeweitet, für die aus zwingenden betrieblichen Gründen eine Betreuung nicht möglich ist, und von Erziehungsberechtigten in Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen, denen kein entsprechender Jahresurlaub mehr zur Verfügung steht, ohne dass diese Personen in einem Beruf der kritischen Infrastruktur tätig sein müssen. Des Weiteren gibt es Schulen, für die aufgrund genehmigter abweichender Ferienregelungen keine Pfingstferien stattfinden sowie die Sommerferien früher beginnen und daher Präsenzunterricht ab dem 02.06.2020 möglich ist. Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen.

08.05.2020

Allgemeinverfügung zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs erlassen (BayMBl. Nr. 251)

Die am 05.05.2020 vom Ministerrat beschlossene sukzessive Ausweitung des Präsenzunterrichtes an den bayerischen Schulen findet ihren Niederschlag in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 08.05.2020 (Az. GZ6a-G8000-2020/122-294). Demnach werden zum 11.05.2020 zunächst die „Vorabschlussklassen“ und die 4. Jahrgangsstufe, zum 18.05.2020 im Wesentlichen die Eingangsklassen der Grund- und weiterführenden Schulen sowie der Förderzentren und einiger beruflicher Schularten wieder vor Ort unterrichtet. Der Schulbetrieb für alle übrigen Jahrgangsstufen an allen Schularten wird voraussichtlich erst nach den Pfingstferien ab dem 15.06.2020 starten. Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen.

16.04.2020

Schulbetrieb in Bayern startet am 27. April 2020 für Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen

Gemäß KMS Nr. II.1-BS4363.0/129/1 vom 16.04.2020 wird der Unterrichtsbetrieb zunächst nur für die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen am 27. April 2020 wieder aufgenommen. Eine Ausweitung auf weitere Jahrgangsstufen sei frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar. Hierzu wird im 14-Tage-Rhythmus jeweils die aktuelle Situation durch Bund und Länder neu bewertet.

In den Klassen, für die der Schulbetrieb noch nicht wieder am 27. April beginnt, werde das „Lernen zuhause“ ab dem 20. April fortgesetzt.

Den Wortlaut des KMS finden Sie auf Schulrecht-Online unter den Stichwörtern „Coronavirus“, „COVID-19“ oder „SARS-CoV-2“.

02.04.2020

Aktuelle Verlautbarungen des Kultusministeriums zum Coronavirus auf Schulrecht-Online!

Unter den Stichwörtern „Coronavirus“, „COVID-19“ und „SARS-CoV-2“ finden Sie jetzt chronologisch geordnet die wichtigsten Verlautbarungen des bayerischen Kultusministeriums rund um das Coronavirus.