Die im GVBl. Nr. 1 vom 15.01.2021 veröffentlichten Änderungen der Grundschulordnung betreffen die Paragraphen 6, 10 und 15. Unter anderem wird für die Jahrgangsstufe 4 die Gesamtzahl der Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU auf 18 festgesetzt. Die Verteilung der Probearbeiten auf die drei Fächer obliegt der Lehrerkonferenz. Dabei darf die Zahl von vier Probearbeiten in keinem Fach unterschritten werden. Ferner enthält das Übertrittszeugnis künftig nur noch die Jahresfortgangsnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und HSU statt wie bisher aller Fächer. Außerdem kann das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 1 und 3 jetzt durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden.
In der Mittelschulordnung wird § 18 Abs. 2 geändert. Demnach sind z. B. Aussagen zur Lernentwicklung nur noch in den Zwischen- und Jahreszeugnissen der Jahrgangsstufen 5 bis 7 möglich.
Die Verordnung tritt rückwirkend zum 18.09.2020 in Kraft. Alle Änderungen sind bereits auf Schulrecht-Online berücksichtigt.
10.12.2020
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