An der „Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie“ vom 4. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 97) wurden durch KMBek vom 18. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 349) weitere Änderungen vorgenommen. Dies betrifft folgende Schularten:
– Mittelschule: Angebot einer Ersatzprüfung für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 vergleichsweise wenige Leistungsnachweise zur Bildung einer Jahresfortgangsnote in einem oder mehreren Fächern erbracht haben; zur Bildung von validen Jahresfortgangs- bzw. Zeugnisnoten für die Abschlussprüfung, den Quali oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule sind alternative Vorgehensweisen auswählbar.
– Wirtschaftsschule: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine benoteten Schulaufgaben mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.
– Realschule: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine großen Leistungsnachweise mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.
– Gymnasium: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine großen Leistungsnachweise mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler; die Einführungsklasse kann im Schuljahr 2021/2022 wiederholt werden.
– BFSO / BFSO Pflege / HeilB / Sprachen / MTA PTA / Podologie: Nach den Pfingstferien finden keine benoteten Schulaufgaben in Nichtabschlussklassen mehr statt, sofern dies ohne direkte Auswirkung auf deren Abschlussprüfung bleibt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler. Nach BFSO HeilB kann in begründeten Ausnahmefällen in fachpraktischen Fächern der praktische Leistungsnachweis durch einen mündlichen Leistungsnachweis ersetzt werden.
– FSO: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine benoteten Schulaufgaben mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.
– FakO: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine benoteten Klausuren mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Studierende, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholer.