150 Jahre Maiß-Verlag

Aktuelles

06.07.2021

Anpassung des Rahmenhygieneplans Schulen

Heute wurde im BayMBl. (Nr. 470) der aktualisierte Rahmenhygieneplan Schulen veröffentlicht. Er beinhaltet u. a. Neuregelungen in folgenden Bereichen:

– Maskenpflicht (Nr. III.1.3, III.6.7, III.6.8),

– Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen (Nr. III.6.1),

– Partnerarbeit (Nr. III.5.4 Buchst. g),

– Sport- und Musikunterricht (Nr. III.7),

– Pausenverkauf, Essensausgabe und Mensabetrieb (Nr. III.8).

25.06.2021

Ausgleich pandemiebedingter Erschwernisse für Schülerinnen und Schüler

Durch KMBek vom 24. Juni 2021 wurde die Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie geändert. Schulartübergreifend wird rückwirkend zum 12. April 2021 geregelt, dass in Schulordnungen vorgesehene reguläre Bearbeitungszeiten angemessen verlängert werden können, sofern im Rahmen von Abschlussprüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Des Weiteren werden für Schülerinnen und Schüler folgender Schularten Erleichterungen mit Wirkung vom 25. Juni 2021 gewährt:

- Grundschule/Mittelschule: „Um pandemiebedingte Erschwernisse für Schülerinnen und Schüler der Regelklassen der Mittelschulen und der Jahrgangsstufen 1 bis 3 an Grundschulen auszugleichen, wird für das Schuljahr 2020/2021 ein Vorrücken auf Probe nach Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG ermöglicht.“ (aus der Begründung)

- Wirtschaftsschule: „Wer an der Abschlussprüfung im aktuellen Schuljahr2020/2021 nicht teilnimmt, erhält ein Jahreszeugnis und kann die Jahrgangsstufe im Schuljahr 2021/2022 besuchen und in diesem Schuljahr die Abschlussprüfung 2021/2022 ablegen.“ (aus der Begründung)

20.05.2021

Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen erneut aktualisiert

An der „Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie“ vom 4. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 97) wurden durch KMBek vom 18. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 349) weitere Änderungen vorgenommen. Dies betrifft folgende Schularten:

Mittelschule: Angebot einer Ersatzprüfung für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 vergleichsweise wenige Leistungsnachweise zur Bildung einer Jahresfortgangsnote in einem oder mehreren Fächern erbracht haben; zur Bildung von validen Jahresfortgangs- bzw. Zeugnisnoten für die Abschlussprüfung, den Quali oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule sind alternative Vorgehensweisen auswählbar.

Wirtschaftsschule: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine benoteten Schulaufgaben mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.

Realschule: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine großen Leistungsnachweise mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.

Gymnasium: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine großen Leistungsnachweise mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler; die Einführungsklasse kann im Schuljahr 2021/2022 wiederholt werden.

BFSO / BFSO Pflege / HeilB / Sprachen / MTA PTA / Podologie: Nach den Pfingstferien finden keine benoteten Schulaufgaben in Nichtabschlussklassen mehr statt, sofern dies ohne direkte Auswirkung auf deren Abschlussprüfung bleibt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler. Nach BFSO HeilB kann in begründeten Ausnahmefällen in fachpraktischen Fächern der praktische Leistungsnachweis durch einen mündlichen Leistungsnachweis ersetzt werden.

FSO: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine benoteten Schulaufgaben mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.

FakO: Nach den Pfingstferien finden in Nichtabschlussklassen keine benoteten Klausuren mehr statt; ergänzende Leistungsnachweise sind auf Antrag möglich; Studierende, die im Schuljahr 2020/2021 das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht haben oder in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten, gelten nicht als Wiederholer.