150 Jahre Maiß-Verlag

Aktuelles

26.02.2021

LPO II: Besondere Bestimmungen anlässlich der COVID-19-Pandemie fortgeschrieben

Heute wurde die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) gemäß GVBl. S. 62 geändert, nämlich die im § 41 enthaltenen besonderen Bestimmungen anlässlich der COVID-19-Pandemie ergänzt und verlängert, zudem redaktionell gestrafft.

Neu aufgenommen sind in Absatz 1 die Referendarinnen und Referendare des Seminars September 2019/2021 für die Lehrämter Grundschule, Mittelschule und Förderschule, inkl. Wiederholerinnen und Wiederholer aus vorangegangenen Vorbereitungsdienstterminen, die bis zum 22.01.2021 ihre 1. Prüfungslehrprobe noch nicht abgelegt haben. Für diesen Personenkreis tritt ein 30- bzw. 60-minütiges Prüfungsgespräch an die Stelle der 1. Lehrprobe. Zudem verschiebt sich das Außerkrafttreten des § 41 um fünf Monate, bis zum 31.12.2021, nach hinten.

Diese Regelungen treten rückwirkend zum 25.01.2021 in Kraft.

04.02.2021

Erneute Änderung von Schulordnungen infolge der Corona-Pandemie

Durch Allgemeinverfügung vom 4. Februar 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 97) werden pandemiebedingt Schulordnungen geändert. Es werden unter anderem weitere Erleichterungen bei Leistungserhebungen ermöglicht. Im Bereich der beruflichen Schulen gibt es Anpassungen bei der Durchführung der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung. Im Einzelnen sind folgende Schulordnungen betroffen:

– Grundschulordnung (GrSO),

– Mittelschulordnung (MSO),

– Wirtschaftsschulordnung (WSO),

– Realschulordnung (RSO),

– Gymnasialschulordnung (GSO),

– Fachober- und Berufsoberschulordnung (FOBOSO),

– Berufsfachschulordnung Pflegeberufe (BFSO Pflege),

– Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe (BFSO HeilB),

– Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen),

– Berufsfachschulordnung Technische Assistenten Medizin/Pharmazie (BFSO MTA PTA),

– Berufsfachschulordnung Podologie (BFSO Podologie),

– Berufsfachschulordnung (BFSO),

– Fachschulordnung (FSO),

– Fachakademieordnung (FakO).

29.01.2021

Änderung der BaySchO

Im GVBl. vom 29. Januar 2021 wurde die „Verordnung zur Änderung der Bayerischen Schulordnung“ vom 14. Januar 2021 veröffentlicht (S. 20). Dabei handelt es sich um Regelungen, um der besonderen Ausnahmesituation, in der sich die Schulfamilie angesichts der aktuellen Corona-Pandemie befindet, in der BaySchO Rechnung zu tragen. So wird etwa die Wiederholung der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet. Neben weiteren schulartspezifischen Modifikationen verschieben sich die Termine für alle Zwischen- und Ausbildungsabschnittszeugnisse, Zwischeninformationen zum Leistungsstand sowie Übertrittszeugnisse. Die Änderung tritt am 30. Januar in Kraft.