151 Jahre Maiß-Verlag

Aktuelles

23.03.2020

Nachtragshaushalt 2019/2020 betrifft auch das Schulfinanzierungsgesetz (GVBl. S. 153)

Im Zuge der corona-bedingten Änderungen des Haushaltsgesetzes 2019/2020 vom 19.03.2020 ergeben sich auch Änderungen bei schulrechtlichen Vorschriften. So gelten die Regelungen des Zweiten und Dritten Teiles BaySchFG – abgesehen von den Finanzhilfen nach Art. 5 Abs. 1, Art. 43 und Art. 45 Abs. 3 – nicht für die Berufsfachschulen für Pflege, die zuschussfähigen Lehrerwochenstunden nach Art. 17 Abs. 2 für die Realschulen werden rückwirkend erhöht.

01.03.2020

Das Masernschutzgesetz tritt in Kraft (BGBl. I S. 148)

Durch das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“ wird u. a. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert. Nach § 20 IfSG müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Personal einer Schule jetzt nachweisen, dass sie über einen ausreichenden Masernimmunstatus verfügen. Alle Personen, die ab 01.03.2020 neu eine Schule besuchen oder an dieser eine Tätigkeit aufnehmen und nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen der Schulleitung bzw. der personalverwaltenden Stelle einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Alle Schülerinnen und Schüler bzw. Personal mit Geburtstag nach dem 31.12.1970, die am 01.03.2020 bereits die Schule besuchen bzw. dort tätig sind, haben bis zum 31.07.2021 der Schulleitung den Nachweis über den Masernimmunstatus vorzulegen. Verantwortlich für die Prüfung der Nachweise ist die Schulleitung. Mit KMS vom 28.02.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereits Vollzugshinweise gegeben.

26.02.2020

Aktualisierung der KMBek „Gebundene Ganztagsangebote an Schulen“ (BayMBl. 2020 Nr. 86)

Mit der KMBek „Gebundene Ganztagsangebote an Schulen“ vom 10.02.2020, die am 14.02.2020 in Kraft getreten ist, werden die bestehenden Regelungen u. a. folgendermaßen angepasst:

- Einbezug von „sonstigen allgemeinbildenden Schulen“ in Nr. 1.3.,
- jährliche Festlegung und Bekanntgabe des Budgets je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr (Nr. 2.3.2),
- Verweis auf die näheren Bestimmungen des Staatsministeriums zum Einsatz von Schülertutoren sowie von Personen in Freiwilligendiensten (Nr. 2.4.2),
- Verweis auf die näheren Bestimmungen des Staatsministeriums zum Einsatz von Honorarkräften (Nr. 2.4.6), zur Nebenbeschäftigung von hauptamtlichen Lehrkräften in einem schulischen Ganztagsangebot (Nr. 2.4.7) und zum Vollzug des ab 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetzes (Nr. 2.4.8),
- jährliche Festlegung und Bekanntgabe des Festbetrags für den zusätzlichen Personalaufwand (Nr. 3.3.1, Nr. 3.3.4),
- Abrufbarkeit der Informationen zur aktuellen Höhe der Budgets, der Mitfinanzierungspauschale, der Festbeträge und des Eigenbetrags unter www.km.bayern.de/ganztagsschule (Nr. 2.10.5, Nr. 3.8.6).

23.12.2019

Redaktionelle Änderung am BayEUG (GVBl. S. 737)

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737) betrifft auch das BayEUG: Anlässlich der Einführung des Bayerischen Ministerialblattes am 01.01.2019 ist rückwirkend zum 01.01.2019 in Art. 83 Abs. 2 Satz 1 BayEUG statt vom „Amtsblatt des zuständigen Staatsministeriums“ jetzt vom „Bayerischen Ministerialblatt“ die Rede.

18.12.2019

Neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern (BayMBl. 2020 Nr. 26)

Am 29.11.2019 haben Arbeitsministerin Schreyer, Kultusminister Piazolo und der Vertreter der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, Ralf Holtzwart, eine neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern unterzeichnet. Mit der Rahmenvereinbarung wird die berufliche Orientierung an den Schulen weiterentwickelt und die Zusammenarbeit von Schulen und Jugendberufsagenturen intensiviert.